Achtung Abofalle: Warum Sie sich von branchenguide.online fernhalten sollten

Teure Einträge ohne echten Nutzen – Unternehmer im Visier dubioser Branchenverzeichnisse

In den letzten Monaten häufen sich die Beschwerden über ein Online-Branchenverzeichnis namens branchenguide.online. Was auf den ersten Blick wie ein seriöses Verzeichnis für Firmenkontakte aussieht, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als klassische Abofalle – mit teuren Verträgen, fragwürdigem Nutzen und aggressivem Forderungsmanagement.

So funktioniert die Masche

Viele Unternehmer, Selbständige und Freiberufler berichten über ein nahezu identisches Vorgehen:

  • Sie erhalten ein Formular – per Fax, Post oder E-Mail –, das den Anschein eines behördlichen Schreibens erweckt.

  • Oft sind die Unternehmensdaten bereits vorausgefüllt. Man wird lediglich „gebeten“, die Angaben zu prüfen, zu korrigieren und das Formular unterschrieben zurückzusenden.

  • Was dabei leicht übersehen wird: Mit der Unterschrift schließt man einen Vertrag über einen sogenannten „Premium-Eintrag“ im Online-Verzeichnis branchenguide.online ab.

  • Die Kosten? Rund 899 Euro netto pro Jahr, meist mit einer Mindestlaufzeit von zwei Jahren – also ca. 1.800 Euro Gesamtkosten.

Diese Information steht zwar im Kleingedruckten, ist aber für viele auf den ersten Blick nicht erkennbar – was die ganze Sache rechtlich äußerst fragwürdig macht.

Kein echter Mehrwert – fragwürdige Plattform

Wer sich dann die Mühe macht, die Seite branchenguide.online einmal genauer unter die Lupe zu nehmen, stellt schnell fest:

  • Die Plattform ist kaum bei Google sichtbar, hat keine echte Reichweite und keinen Nutzen für die Auffindbarkeit Ihres Unternehmens.

  • In vielen Fällen taucht der eigene Eintrag nicht einmal auf der Seite auf, obwohl bereits eine Rechnung verschickt wurde.

  • Die Seite wird offenbar ausschließlich betrieben, um Abos zu verkaufen, nicht um Unternehmen wirklich online sichtbarer zu machen.

Bewertungen sprechen eine deutliche Sprache

Ein Blick auf Trustpilot zeigt: Über 90 % der Bewertungen geben nur einen Stern – und berichten von identischen Erfahrungen:

  • „Nie dort angemeldet – trotzdem Rechnung erhalten“

  • „Abzocke pur – unseriös und aggressiv“

  • „Ein Eintrag, der nichts bringt, aber teuer ist“

Auch Verbraucherschützer, Rechtsanwälte und Medienportale wie b304.de, gewerbe-profi.de oder skp-kanzlei.de warnen ausdrücklich vor diesem Anbieter. Häufig wird auch auf die Verbindung zu brancheneintrag.online und weiteren ähnlichen Seiten hingewiesen.

Was Sie tun sollten, wenn Sie betroffen sind

  1. Nichts unterschreiben.
    Wenn Sie ein Formular von branchenguide.online erhalten, ignorieren Sie es. Es besteht keine Verpflichtung zur Rückmeldung.

  2. Schon unterschrieben?
    Dann sollten Sie umgehend den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten. Ein Widerrufsrecht besteht bei B2B-Verträgen leider nicht – eine Anfechtung ist aber rechtlich möglich.

  3. Mahnung erhalten?
    Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Die Forderungen sind rechtlich angreifbar. Zahlen Sie nichts voreilig. Holen Sie im Zweifel rechtlichen Beistand – zum Beispiel von einem spezialisierten Anwalt oder Ihrer Industrie- und Handelskammer (IHK).

Unser Fazit

branchenguide.online ist kein seriöses Branchenverzeichnis. Die Seite bietet keinen messbaren Mehrwert für Ihr Marketing – wohl aber ein erhebliches Kostenrisiko. Lassen Sie sich nicht täuschen von offiziellen Formularen oder angeblich kostenlosen „Datenprüfungen“.

Wenn Sie online sichtbar sein wollen, investieren Sie lieber in professionelle SEO, einen gepflegten Google-Business-Eintrag oder gezielte Branchenplattformen mit echtem Traffic.

Bleiben Sie wachsam. Leiten Sie diese Warnung gerne weiter.

Muster des Anschreibens

Das Anschreiben, bzw. die Offerte, die per E-Mail verteilt wird. Mit persönlichen Daten. Und die wichtigen Bestandteile (Vertragsdauer 2 Jahre, pro Jahr 900 €…) im Kleingedruckten.

Schon unterschrieben oder eine Mahnung erhalten?

Lassen Sie die Forderung von einem Fachanwalt prüfen. Viele dieser Verträge sind angreifbar, beruhen auf Täuschung oder sind rechtlich unwirksam. Ihre IHK kann Sie ggf. ebenfalls unterstützen.“